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Wohngeldstelle Essen – Amt für Soziales und Wohnen

Die Wohngeldstelle der Stadt Essen ist für alle Wohngeldangelegenheiten in Essen zuständig – vom Antrag über die Bewilligung bis zur Auszahlung. Sie gehört zum Amt für Soziales und Wohnen. Ihre Anschrift: Klinkestraße 29-31, 45136 Essen.

Wohngeldstelle, Wohngeldamt, Wohngeldbehörde

In Essen werden die Begriffe Wohngeldstelle, Wohngeldamt und Wohngeldbehörde für dieselbe Stelle verwendet: das Amt für Soziales und Wohnen der Stadt Essen. Gemeint ist immer die Behörde, die Ihren Wohngeldantrag bearbeitet.

Das macht die Wohngeldstelle

  • Annahme und Bearbeitung von Wohngeldanträgen
  • Prüfung von Anspruch und Höhe des Wohngeldes
  • Bewilligung und monatliche Auszahlung
  • Beratung zu Voraussetzungen, Unterlagen und Formularen

Die Wohngeldstelle in Essen – alles Wichtige

Häufige Fragen zur Wohngeldstelle Essen

Was ist die Wohngeldstelle?

Die Wohngeldstelle ist die Behörde der Stadt Essen, die Wohngeldanträge bearbeitet, Wohngeld bewilligt und auszahlt. Sie gehört zum Amt für Soziales und Wohnen.

Ist das Wohngeldamt dasselbe wie die Wohngeldstelle?

Ja – Wohngeldstelle, Wohngeldamt und Wohngeldbehörde sind gebräuchliche Bezeichnungen für dieselbe Stelle der Stadt Essen.

Wo befindet sich die Wohngeldstelle in Essen?

Im Amt für Soziales und Wohnen, Klinkestraße 29-31, 45136 Essen.

Wie erreiche ich die Wohngeldstelle?

Telefonisch unter +49 201 88-50466 – derzeit dienstags und donnerstags während der Servicezeiten – oder per E-Mail an wohngeld@essen.de.

Bereit für den Wohngeldantrag?

Starten Sie jetzt Ihren Wohngeldantrag – der nächste Schritt führt Sie direkt zum Antragsprozess.

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