Haushaltsgröße
Je mehr Personen zum Haushalt gehören, desto höher fällt der mögliche Höchstbetrag aus.
Wie hoch Ihr Wohngeld ausfällt, wird individuell berechnet: Haushaltsgröße, Einkommen, Miete und die Mietstufe Ihrer Stadt entscheiden. Für Essen gilt Mietstufe IV. Eine pauschale Summe gibt es nicht – die verbindliche Höhe steht in Ihrem Bescheid.
Je mehr Personen zum Haushalt gehören, desto höher fällt der mögliche Höchstbetrag aus.
Je niedriger das Gesamteinkommen des Haushalts, desto höher der Zuschuss – solange ein Mindesteinkommen erreicht wird.
Je höher die Miete, desto mehr Wohngeld ist möglich – begrenzt durch den Höchstbetrag.
Essen liegt in Mietstufe IV. Höhere Mietstufen bedeuten höhere Höchstbeträge.
Mit der Wohngeld-Plus-Reform zum 1. Januar 2023 wurde das Wohngeld deutlich erhöht – im Durchschnitt von rund 190 Euro auf rund 370 Euro im Monat. Deutlich mehr Haushalte haben seitdem Anspruch.
Seitdem sind außerdem eine dauerhafte Heizkostenkomponente und eine Klimakomponente im Wohngeld enthalten. Zum 1. Januar 2025 wurde das Wohngeld erneut angehoben – im Durchschnitt um rund 15 Prozent. Eine regelmäßige Anpassung ist alle zwei Jahre gesetzlich vorgesehen.
So funktioniert die Berechnung des Wohngeldes – mit einem vereinfachten Beispiel zur Orientierung.
Berechnung verstehen →Essen liegt in Mietstufe IV. Was das für Ihre Wohngeld-Höhe bedeutet und wie NRW-Städte eingestuft sind.
Zur Mietstufe →Höchstbeträge und Einkommensgrenzen – die Tabellen hinter der Wohngeld-Berechnung verständlich erklärt.
Zu den Tabellen →Die Höhe wird individuell berechnet – aus Haushaltsgröße, Einkommen, Miete und Mietstufe (Essen: IV). Die verbindliche Summe steht in Ihrem Wohngeldbescheid.
Die Mietstufe bildet das örtliche Mietniveau ab. Essen liegt in Mietstufe IV – dadurch gelten höhere Höchstbeträge als in Städten mit niedrigerer Mietstufe.
Ja – seit der Wohngeld-Plus-Reform 2023 enthält das Wohngeld eine dauerhafte Heizkostenkomponente.
Der Gesetzgeber passt das Wohngeld regelmäßig an – zuletzt 2023 und 2025. Maßgeblich für Ihre Auszahlung ist immer Ihr aktueller Bescheid.
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