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Wohngeld Einkommensgrenzen – was zählt zum Einkommen?

Ob und wie viel Wohngeld Sie bekommen, hängt vom Gesamteinkommen Ihres Haushalts ab. Es gibt keine einzelne Zahl als Einkommensgrenze – sie hängt von Haushaltsgröße, Mietstufe und Miete ab. Hier erfahren Sie, was zum Einkommen zählt.

Das zählt zum Einkommen

  • Bruttoarbeitslohn abzüglich Werbungskosten und Steuern
  • Renten und Pensionen
  • Kindergeld
  • Unterhaltszahlungen
  • Arbeitslosengeld, Krankengeld und andere Lohnersatzleistungen
  • Einkünfte aus Vermietung, Kapital und selbstständiger Arbeit

So wirken die Einkommensgrenzen

Die Einkommensgrenzen steigen mit der Haushaltsgröße und der Mietstufe: Größere Haushalte in Städten mit höherem Mietniveau – Essen liegt in Mietstufe IV – haben höhere Grenzen.

Unterhalb des Mindesteinkommens gibt es kein Wohngeld; oberhalb der Einkommensgrenze entfällt der Anspruch. Dazwischen gilt: Je niedriger das Einkommen, desto höher der Zuschuss.

Häufige Fragen zum Einkommen

Zählt Kindergeld zum Wohngeld-Einkommen?

Ja, Kindergeld wird als Einkommen berücksichtigt – ebenso wie andere regelmäßige Einkünfte der Haushaltsmitglieder.

Wird die Rente voll angerechnet?

Renten zählen als Einkommen. Die genaue Anrechnung erfolgt nach den Regeln des Wohngeldgesetzes im Antragsverfahren.

Zählt das Einkommen aller Haushaltsmitglieder?

Ja – das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder ist maßgeblich, also auch das von Partnerin oder Partner und Kindern.

Bereit für den Wohngeldantrag?

Starten Sie jetzt Ihren Wohngeldantrag – der nächste Schritt führt Sie direkt zum Antragsprozess.

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