Höchstbeträge
Die maximale Miete, die je nach Haushaltsgröße und Mietstufe berücksichtigt wird – für Essen gilt Mietstufe IV.
Die Wohngeld-Tabellen bilden die Grundlage der Berechnung: Sie enthalten die Höchstbeträge für die Miete je Haushaltsgröße und Mietstufe sowie die Einkommensgrenzen. Die verbindliche Höhe Ihres Wohngeldes ermittelt die Wohngeldstelle.
Die maximale Miete, die je nach Haushaltsgröße und Mietstufe berücksichtigt wird – für Essen gilt Mietstufe IV.
Das Einkommen, das ein Haushalt mindestens erreichen muss, um Wohngeld zu erhalten.
Rechengrößen des Wohngeldgesetzes, mit denen die Wohngeldstelle die Höhe im Einzelfall bestimmt.
Die Tabellenwerte ändern sich bei gesetzlichen Anpassungen – zuletzt zum 1. Januar 2025, als das Wohngeld im Durchschnitt um rund 15 Prozent angehoben wurde. Eine regelmäßige Anpassung ist alle zwei Jahre gesetzlich vorgesehen. Maßgeblich für Ihre Auszahlung ist immer der Bescheid der Wohngeldstelle.
Die aktuellen Tabellen werden mit jeder gesetzlichen Anpassung amtlich veröffentlicht. Die Wohngeldstelle der Stadt Essen rechnet auf dieser Grundlage.
In Städten mit höherem Mietniveau ist Wohnen teurer – deshalb gelten dort höhere Höchstbeträge. Essen liegt in Mietstufe IV.
Ja – der Gesetzgeber passt das Wohngeld in der Regel alle zwei Jahre an, zuletzt 2023 (Wohngeld Plus) und 2025.
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