Wohngeld für Rentner in Essen – Anspruch mit kleiner Rente
Auch mit einer kleinen Rente können Sie in Essen Wohngeld erhalten – als Zuschuss zur Miete. Wichtig ist: Wer Grundsicherung im Alter erhält, bekommt kein Wohngeld. So prüfen Sie Ihren Anspruch.
Wohngeld für Rentnerinnen und Rentner – das gilt
- Ihre Rente zählt als Einkommen – entscheidend ist das Gesamteinkommen Ihres Haushalts.
- Liegt Ihr Einkommen zwischen Mindesteinkommen und Einkommensgrenze, kommt Wohngeld in Betracht.
- Wer Grundsicherung im Alter bezieht, erhält kein Wohngeld – dort sind die Wohnkosten bereits abgedeckt.
- Der Antrag läuft wie bei allen Haushalten über die Wohngeldstelle der Stadt Essen – online oder schriftlich.
So gehen Rentnerinnen und Rentner vor
- Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihr Gesamteinkommen: Rente, Betriebsrente, Zinseinkünfte und weitere Einkünfte.
- Prüfen Sie, ob Sie Grundsicherung im Alter erhalten – dann ist Wohngeld ausgeschlossen.
- Stellen Sie die Unterlagen zusammen: Rentenbescheid, Mietvertrag und Einkommensnachweise.
- Stellen Sie den Wohngeldantrag bei der Wohngeldstelle der Stadt Essen.
Häufige Fragen zum Wohngeld für Rentner
Bekomme ich mit kleiner Rente Wohngeld?
Ja – viele Rentnerhaushalte mit kleiner Rente erhalten Wohngeld. Entscheidend ist, ob Ihr Gesamteinkommen unter den Einkommensgrenzen liegt.
Wohngeld oder Grundsicherung im Alter?
Beides gleichzeitig geht nicht. Wer Grundsicherung im Alter bezieht, bekommt kein Wohngeld. Liegt Ihr Einkommen über der Grundsicherung, ist Wohngeld der richtige Weg.
Zählt die Rente als Einkommen?
Ja – die Rente wird beim Wohngeld als Einkommen angerechnet, ebenso wie weitere Einkünfte Ihres Haushalts.