Wohngeld Ausschließungsgründe — Wer bekommt kein Wohngeld?

Wann Sie kein Wohngeld bekommen: Bürgergeld, Grundsicherung, BAföG und weitere Ausschließungsgründe. Mit Vergleich Wohngeld vs. andere Leistungen.

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Wer bekommt kein Wohngeld?

Nicht jeder Mieter mit niedrigem Einkommen hat automatisch Anspruch auf Wohngeld. Bestimmte Personengruppen sind vom Wohngeld ausgeschlossen — meist, weil sie bereits andere staatliche Leistungen erhalten, die die Wohnkosten abdecken. Hier erfahren Sie, wann Sie kein Wohngeld bekommen können.

Empfänger von Bürgergeld

Wer Bürgergeld (ehemals Hartz IV / Arbeitslosengeld II) bezieht, hat keinen Anspruch auf Wohngeld. Beim Bürgergeld sind die Kosten für Unterkunft und Heizung bereits in der Leistung enthalten. Wohngeld und Bürgergeld schließen sich gegenseitig aus.

Empfänger von Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung

Wer Grundsicherung im Alter (ab der Regelaltersgrenze) oder Grundsicherung bei voller Erwerbsminderung erhält, ist vom Wohngeld ausgeschlossen. Auch hier sind die Wohnkosten bereits in der Grundsicherung enthalten.

Empfänger von BAföG (in der Regel)

Studierende, die BAföG erhalten, haben in der Regel keinen Anspruch auf Wohngeld, da im BAföG eine Wohnkostenpauschale enthalten ist. Ausnahmen bestehen für Studierende, die aus bestimmten Gründen kein BAföG erhalten (z.B. wegen Überschreitung der Förderungshöchstdauer), mit eigenem Haushalt und ohne BAföG-Förderung, oder wenn sie mit einem Nicht-Studierenden in einer Haushaltsgemeinschaft leben.

Heimbewohner

Personen, die in einem Pflegeheim, Altenheim oder einer ähnlichen Einrichtung leben, haben keinen Anspruch auf Wohngeld. Gleiches gilt für Personen in Justizvollzugsanstalten.

Zu hohes Einkommen oder Vermögen

Wenn Ihr Einkommen die Einkommensgrenzen überschreitet, haben Sie keinen Anspruch auf Wohngeld. Auch ein erhebliches Vermögen kann zum Ausschluss führen — wobei das Vermögen beim Wohngeld deutlich großzügiger behandelt wird als beim Bürgergeld. Ein selbstgenutztes Eigenheim oder eine angemessene Altersvorsorge führen in der Regel nicht zum Ausschluss.

Wohngeld vs. Bürgergeld — Die wichtigsten Unterschiede

Viele Menschen fragen sich, ob sie Wohngeld oder Bürgergeld beantragen sollten. Die kurze Antwort: Wohngeld und Bürgergeld schließen sich gegenseitig aus — Sie können immer nur eines von beiden bekommen. Aber welches ist für Sie das richtige? Hier der Vergleich:

KriteriumWohngeldBürgergeld
Zweck Zuschuss zu den Wohnkosten Sicherung des gesamten Lebensunterhalts
Höhe Variabel, abhängig von Einkommen, Miete und Haushaltsgröße (Ø 370 €) Regelsatz (563 € für Alleinstehende 2026) + Miete + Heizung
Vermögen Großzügig — Eigenheim und Altersvorsorge unschädlich Streng — Schonvermögen 15.000 € pro Person (plus 10.000 € für jede weitere)
Antrag Bei der Wohngeldstelle der Stadt Beim Jobcenter
Dauer 12 Monate, dann neuer Antrag 6-12 Monate, dann Weiterbewilligung
Kombinierbar mit Kindergeld, Elterngeld, Rente, eigenem Einkommen Kindergeld (wird angerechnet), Zuverdienst (Freibeträge)

Faustregel

Wenn Ihr Einkommen plus Wohngeld höher ist als das, was Sie mit Bürgergeld bekommen würden, ist Wohngeld die bessere Wahl. Wohngeld hat zudem den Vorteil, dass Vermögen und Ersparnisse deutlich weniger streng geprüft werden. Bei Unsicherheit lassen Sie sich bei der Wohngeldstelle oder einer Sozialberatung beraten.

Voraussetzungen → Einkommensgrenzen →

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