Wohngeld Voraussetzungen — Wer hat Anspruch?
Alle Voraussetzungen für Wohngeld in Essen auf einen Blick. Einkommensgrenzen, Wohnsituation und Ausschlusskriterien verständlich erklärt.
Jetzt Wohngeldantrag starten →Wer hat Anspruch auf Wohngeld in Essen?
Ob Sie Wohngeld bekommen, hängt von mehreren Faktoren ab. Die wichtigsten sind: Ihr Einkommen, Ihre Miete, die Anzahl der Personen in Ihrem Haushalt und die Mietstufe Ihrer Stadt. Essen gehört zur Mietstufe VI — das ist gut für Sie. Wir erklären alle Voraussetzungen im Detail.
Die Grundvoraussetzungen
Um Wohngeld zu erhalten, müssen Sie diese grundlegenden Bedingungen erfüllen: Sie wohnen in Deutschland und sind dort gemeldet. Sie bewohnen die Wohnung selbst (Hauptmieter oder Untermieter). Sie verfügen über ein eigenes Einkommen. Sie erhalten keine anderen Sozialleistungen, die Wohngeld ausschließen (wie Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter). Die Miete muss in einem angemessenen Verhältnis zu Ihrem Einkommen stehen.
Einkommen — Was zählt, was nicht?
Für das Wohngeld wird das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder betrachtet. Zum Einkommen zählen: Erwerbseinkommen (Brutto abzüglich Werbungskosten und Sozialabgaben), Renten und Pensionen, Kindergeld, Unterhaltszahlungen, Elterngeld (anteilig), Krankengeld und Arbeitslosengeld I. Nicht als Einkommen angerechnet werden: Bürgergeld und Grundsicherung (diese schließen Wohngeld ohnehin aus), Leistungen der Pflegeversicherung, bestimmte Teile des Elterngeldes und der Grundrentenzuschlag.
Einkommensgrenzen →Wer zählt zum Haushalt?
Zur Haushaltsgemeinschaft gehören alle Personen, die dauerhaft in der Wohnung leben und gemeinsam wirtschaften. Das sind in der Regel: der Antragsteller selbst, der Ehe- oder Lebenspartner, Kinder (auch volljährige, solange sie Kindergeld beziehen) und weitere Verwandte in gerader Linie (Eltern, Großeltern). Wichtig: Im Haushalt lebende Personen, die selbst Bürgergeld oder Grundsicherung beziehen, zählen nicht zur wohngeldberechtigten Haushaltsgemeinschaft.
Miete — Was ist angemessen?
Wohngeld wird nur für angemessenen Wohnraum gezahlt. Was angemessen ist, hängt von der Mietstufe Ihrer Stadt und der Haushaltsgröße ab. Essen gehört zur Mietstufe VI — die zweithöchste Stufe in Deutschland. Das bedeutet vergleichsweise hohe Mietobergrenzen. Liegt Ihre tatsächliche Miete über der Obergrenze, wird das Wohngeld nur auf Basis der Obergrenze berechnet. Die genauen Höchstbeträge finden Sie auf unserer Seite zu den Mietstufen.
Mietstufen in Essen →Besondere Personengruppen
Für bestimmte Personengruppen gelten besondere Regelungen: Rentner können Wohngeld beziehen, wenn sie keine Grundsicherung im Alter erhalten. Studierende können Wohngeld unter bestimmten Voraussetzungen bekommen (insbesondere wenn sie kein BAföG erhalten). Familien mit Kindern profitieren von höheren Einkommensgrenzen und Mietobergrenzen. Alleinerziehende haben spezielle Freibeträge bei der Einkommensberechnung. Details finden Sie auf unserer Seite zu den besonderen Personengruppen.
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