Wohngeld für Studenten in Essen — Geht das?

Wohngeld für Studierende in Essen: Wann es möglich ist und wann BAföG den Anspruch ausschließt. Alle Ausnahmen und Sonderfälle verständlich erklärt.

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Wohngeld für Studenten in Essen

Studierende sind in der Regel vom Wohngeld ausgeschlossen — aber es gibt wichtige Ausnahmen. Wer die Voraussetzungen kennt, kann unter Umständen doch Wohngeld beantragen. Wir erklären die Regeln für Studenten in Essen.

BAföG und Wohngeld — der grundsätzliche Ausschluss

Der Grundsatz lautet: Wer dem Grunde nach Anspruch auf BAföG hat, ist vom Wohngeld ausgeschlossen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie tatsächlich BAföG beziehen oder nur theoretisch Anspruch hätten. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die Wohnkosten bereits durch das BAföG abgedeckt sind. Diese Regel gilt für alle Studierenden an Hochschulen und vergleichbaren Ausbildungsstätten.

Wichtige Ausnahmen — wann Studenten doch Wohngeld bekommen

Es gibt mehrere Situationen, in denen Studierende trotzdem Wohngeld beantragen können: Wenn sie die Altersgrenze für BAföG überschritten haben (in der Regel 45 Jahre bei Ausbildungsbeginn). Wenn sie die Förderungshöchstdauer überschritten haben und BAföG nicht mehr erhalten. Wenn sie ausschließlich aufgrund ihrer Einkommenssituation kein BAföG bekommen (nicht wegen fehlender Leistungsnachweise!). Wenn sie mit einem Nicht-Studierenden verheiratet sind oder in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben — dann kann der Nicht-Student Wohngeld für den gesamten Haushalt beantragen. Wenn sie ein Urlaubssemester eingelegt haben, in dem sie arbeiten.

Was Studenten in Essen praktisch tun können

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben: Stellen Sie trotzdem einen Antrag bei der Wohngeldstelle Essen. Die Sachbearbeiter prüfen Ihren individuellen Fall. Beantragen Sie Wohngeld und BAföG nicht gleichzeitig — das führt zu Problemen. Wenn Sie BAföG erhalten, konzentrieren Sie sich auf die BAföG-Förderung.

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