Wohngeld für Familien in Essen — Mehr Zuschuss
Wohngeld für Familien mit Kindern in Essen. Wie sich Kinder und Kindergeld auf den Wohngeldanspruch auswirken. Höhere Mietobergrenzen für Familien.
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Familien mit Kindern profitieren beim Wohngeld gleich mehrfach: Höhere Einkommensfreibeträge, höhere Mietobergrenzen und das Kindergeld wird nur teilweise angerechnet. Durch die Wohngeld-Plus-Reform wurden die Leistungen für Familien nochmals verbessert.
Wie Kinder das Wohngeld beeinflussen
Jedes Kind erhöht die Zahl der Haushaltsmitglieder — und damit die Mietobergrenzen und Freibeträge. Für einen 4-Personen-Haushalt in Essen (Mietstufe VI) liegt die Mietobergrenze bei etwa 910 € — deutlich mehr als die 471 € für einen Single-Haushalt. Auch die Einkommensgrenzen steigen mit jedem Kind spürbar an. Hinzu kommt: Für Kinder unter 12 Jahren gibt es einen jährlichen Freibetrag von 6.000 € bei der Einkommensanrechnung (bei Alleinerziehenden sogar 7.200 €).
Kindergeld und Wohngeld
Kindergeld wird als Einkommen des Kindes — nicht der Eltern — angerechnet. Das ist ein entscheidender Unterschied: Weil das Kindergeld dem Kind zugerechnet wird, mindert es das elterliche Einkommen nicht direkt. Allerdings fließt es über die Gesamteinkommensberechnung teilweise in die Wohngeldhöhe ein. Unterm Strich bleibt für die meisten Familien ein deutlicher Wohngeld-Anspruch.
Rechenbeispiel für eine Familie in Essen
Familie A. (Eltern + 2 Kinder, 6 und 9 Jahre) wohnt in Essen. Gemeinsames Nettoeinkommen: 2.600 € (inkl. Kindergeld 510 €). Kaltmiete: 800 €. Mit Mietstufe VI und den Freibeträgen für die Kinder kann Familie A. mit einem Wohngeld von etwa 320-480 € monatlich rechnen. Das ist eine spürbare Entlastung für das Familienbudget.